Unter dem Namen „Verein der Ehemaligen, der Lehrer und Freunde des Parler-Gymnasiums“ gibt es seit nunmehr über 35 Jahren unseren Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Brücke zu sein
zwischen ehemaligen Schülern unserer Schule, ehemaligen und aktiven Lehrern und allen, die sich als Freunde unserer Schule verstehen. Kurz und nicht ganz treffend wird der Verein oft auch als
„Ehemaligenverein“ bezeichnet.
Endlich gibt es sie wieder am PG:
Viel Aufenthaltsqualität für die Oberstufe
Groß und hell ist er schon immer, der Aufenthaltsraum für Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 aufwärts. Aber strahlt er auch Aufenthaltsqualität aus? Diese Frage haben sich Schüler, Eltern, die Schule gemeinsam mit dem Förderverein gestellt und zusammen dringend Handlungsbedarf entdeckt. Schnell fand sich ein Team, welches ein Raumkonzept erarbeitet hat. Und schnell fand sich eine Klasse (die Klasse 10c um Frau Baumann), die mit dem Hausmeister und dem Schulleiter das Streichen des Raumes übernommen hat. Die Einrichtung des Raumes hat dann der Förderverein übernommen. Insgesamt 1501,-€ hat er in Möbel investiert, so dass verschiedene Bereiche in einem Raum entstanden sind: Ob arbeiten, quatschen, gemeinsam spielen, chillen oder entspannen, alles ist jetzt möglich. Nach der Eröffnung mit Christina Winter (Vorsitzende des Fördervereins), Jutta Bühlmeier (für den Elternbeirat) und Thomas Eich (Schulleiter) zeigen die ersten Wochen deutlich: Mehr Aufenthaltsqualität nach den Wünschen der Schülerinnen und Schüler – Mission erfüllt.
Der Rechtschreibwettbewerb „111 Wörter“ am 11.1.2019 um 1.11Uhr (am Nachmittag) wäre ohne die großzügige Unterstützung des Vereins nicht möglich gewesen. Fast 300 Schülerinnen und Schüler
haben sich mit großer Motivation der Herausforderung Rechtschreibung gestellt, ein Viertel hat tatsächlich fehlerfrei abgeschnitten.
Vorsitz Christina Winter |
Beisitzer Christopher Sloan |
Stv. Vorsitz Bianca Bundschuh |
Beisitzerin Christiane Rißel |
Stv. Vorsitz Thomas Eich |
Beisitzerin Julia Baumann |
1. Schriftführer Bianca Bundschuh |
Beisitzer Marcus Englert |
2. Schriftführer Karl Fischer |
Beisitzer Christopher Sloan |
Beisitzerin Birgit Mödl |
Beisitzerin Gitta Kluger |
Beisitzer Ralf Gärtner |
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Präambel
Die langjährige und fruchtbare Tradition des Parler – Gymnasiums zu pflegen, ist das Anliegen des „ Vereins der ehemaligen Schüler, der Lehrer und der Freunde des Parler – Gymnasiums“. Er ist
aus der Initiative von Schülern und Lehrern entstanden und möchte die Verbindung zu allen früheren Schülern und Lehrern am Parler-Gymnasium erneuern und dem Ansehen des Parler–Gymnasiums in
Stadt und Land dienen.
Er bemüht sich um eine lebendige Verbindung unter denen, die früher am Parler – Gymnasium lernten und lehrten. Der Verein wird sich jeder Einmischung in die inneren Belange des Parler – Gymnasiums enthalten, aber stets die Bereitschaft verwirklichen, Schüler und Lehrer im Rahmen des Vereinszwecks tatkräftig zu unterstützen.
§ 1
Der Verein führt den Namen „Verein der ehemaligen Schüler, der Lehrer und Freunde des Parler – Gymnasiums“ . Sein Sitz ist Schwäbisch Gmünd. Er ist nicht in das Vereinsregister einzutragen.
§ 2
Der Verein verfolgt den Zweck, die Verbundenheit der ehemaligen Schüler und Lehrer mit dem Parler – Gymnasium zu pflegen und die gegenwärtigen Lehrer und Schüler am Parler – Gymnasium bei der
Bewältigung ihrer Aufgaben ideell und finanziell zu unterstützen.
Dabei verfolgt der Verein unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 der Abgabenordnung. Die Mittel des Vereins dürfen für andere Zwecke nicht verwendet werden. Der Verein ist selbstlos tätig. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Im Falle der Auflösung des Vereins ist sein Vermögen der Stadt Schwäbisch Gmünd zu übergeben mit der Auflage, es dem Elternbeirat des Parler – Gymnasiums zur Erfüllung seiner gemeinnützigen Aufgabe zur Verfügung zu stellen.
§ 3
Mitglied des Vereins kann jeder werden, der am Parler – Gymnasium gelernt oder gelehrt hat, jedes Mitglied des Lehrerkollegiums, sowie Freunde, die sich mit dem Parler – Gymnasium verbunden
fühlen.
Die Mitgliedschaft wird dadurch erworben, dass der Vorstand eine schriftliche Beitrittserklärung annimmt. Sie erlischt, wenn dem Vorstand eine schriftliche Austrittserklärung zugeht oder wenn das Mitglied in drei aufeinanderfolgenden Jahren keine Spende entrichtet.
Schüler des Parler-Gymnasiums können während der Dauer ihrer Schulzugehörigkeit nicht Mitglied des Vereins werden.
§ 4
Die Angelegenheiten des Vereins werden von der Mitgliederversammlung und dem Vorstand besorgt.
§ 5
Eine Mitgliederversammlung findet alle 3 Jahre statt. Der Vorstand lädt alle Mitglieder schriftlich dazu ein und teilt die Tagesordnung mit. Der Vorsitzende des Vorstands leitet die
Mitgliederversammlung.
Der Vorstand berichtet der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit in der Geschäftsperiode, insbesondere über die Verwendung der finanziellen Mittel und legt seine Pläne für künftige Vorhaben dar.
Die Mitgliederversammlung genehmigt die Jahresrechnung und erteilt dem Vorstand Entlastung. Sie kann Auskunft über alle Einzelheiten verlangen, Kassenbücher, Protokolle und Korrespondenzunterlagen einsehen, die Kasse überprüfen und einen oder mehrere Kassenprüfer wählen und mit der Überprüfung der Vermögensverwaltung beauftragen.
Sie kann die Durchführung einzelner Aufgaben im Sinne des Vereinszwecks beschließen.
Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Über die Sitzungen der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.
§ 6
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und mindestens 7 weiteren Mitgliedern.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Dies gilt nicht für den jeweiligen Schulleiter des Parler-Gymnasiums und seinen Stellvertreter, die kraft Amtes dem Vorstand angehören.
Der Vorstand wählt den Vorsitzenden und seine zwei Stellvertreter aus der Mitte der gewählten Vorstandsmitglieder. Der Vorstand kann einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgaben übertragen. Der Vorsitzende hat jedes Mitglied des Vorstands rechtzeitig zur Vorstandssitzung einzuladen und ihm die Tagesordnung mitzuteilen.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
Der Vorstand erfüllt alle Aufgaben, die erforderlich und zweckmäßig sind, um die satzungsmäßigen Ziele des Vereins zu erreichen. Er führt auch die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
Über die Sitzungen des Vorstands ist eine Niederschrift anzufertigen und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.
Der Vorstand ist berechtigt, einen Geschäftsführer zu bestellen.
§ 7
Die Mitglieder tragen zum Vereinszweck durch eine jährliche Spende bei, deren Höhe in ihr eigenes Ermessen gestellt wird. Der Vorstand kann Richtsätze empfehlen.
Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 17.03.1989 beschlossen.